Wann besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen?

Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile sowie Defekte durch:

  1. unsachgemäßen Umgang
  2. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
  3. nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen
  4. falsche Aufbewahrung
  5. Einwirkungen durch Unfälle, mangelnde Wartung oder Pflege

Darüber hinaus wird eine Übertragung der Garantie auf Dritte (z.B. bei einem Weiterverkauf) ausgeschlossen.

velio tritt nicht als Hersteller auf und kann somit keine Herstellergarantie gewähren. Wenn und soweit eine Herstellergarantie aus einem früheren Eigentumszeitraum in Bezug auf das Bike fortbestehen prüfen wir den Anspruch auf die Vorteile aus einer solchen Vereinbarung.